DerPfleger
Member
- Beste Antworten
- 0
Sehr interessante Sache:
Dass das im Pflegebereich so läuft, wusste ich schon. Aber auch ganz normale Leute können sich da ganz schnell Probleme mit der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung einhandeln. Fahrlässige Tötung ist ein Offizialdelikt - es braucht da nicht die Anzeige eines Geschädigten, damit es da zu Ermittlungen kommt. Da bei solchen Infektionsfällen generell sowieso eine Behörde involviert ist (das Gesundheitsamt), kann so was ganz schnell und automatisch gehen. Stirbt nicht gerade einer, könnte man aber mit Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Dass das im Pflegebereich so läuft, wusste ich schon. Aber auch ganz normale Leute können sich da ganz schnell Probleme mit der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung einhandeln. Fahrlässige Tötung ist ein Offizialdelikt - es braucht da nicht die Anzeige eines Geschädigten, damit es da zu Ermittlungen kommt. Da bei solchen Infektionsfällen generell sowieso eine Behörde involviert ist (das Gesundheitsamt), kann so was ganz schnell und automatisch gehen. Stirbt nicht gerade einer, könnte man aber mit Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.